
Welche Vorteile hat eine Therapie in meiner Privatpraxis?
Bei einem kassenzugelassenen Therapeuten müssen Sie sich im Allgemeinen auf eine längere Wartezeit einstellen; mittlerweile zum Teil mehrere Monate. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich Ihnen auch sehr kurzfristig einen ersten Gesprächstermin anbieten.
Da für eine Behandlung keine Anträge oder Genehmigungen (z.B. durch die Krankenkasse) benötigt werden, bekommen Sie zügig die Unterstützung, die Sie brauchen. Gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden etc.) bleibt die Behandlung anonym.
Zudem bin ich in der Wahl meiner Methoden frei und ergänze klassische Verfahren durch alternative, aber bewährte Techniken. So kann ich Ihnen einen individuell auf Sie zugeschnittenes Therapieangebot machen.
Die Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden erfahrungsgemäß nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. Haben Sie eine Privat- oder Zusatzversicherung, könnten Sie möglicherweise zumindest einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Bitte klären Sie die Modalitäten direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Kosten der Therapie als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend zu machen. In meiner Praxis rechne ich in der Regel jeden Termin gesondert ab. Sie könnten direkt im Anschluss an unsere Sitzung per EC-Karte zahlen oder eine Rechnung erhalten.
Meine Rechnungen für eine Psychotherapie sind gem. § 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerfrei.